Das Inverkehrbringen von Bauprodukten in den europäischen Markt wird durch die Europäische Bauproduktenrichtlinie geregelt. Die Bauprodukte, die die in technischen Spezifikationen festgelegten Anforderungen erfüllen, dürfen mit dem CE-Zeichen kenntlich gemacht werden und in den Verkehr gebracht werden.
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